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Testament: Pflichtteilsklausel die überlebenden Ehegatten schützen soll

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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az. 20 W 475/01
Beschluss vom 13.02.2003
Vorinstanzen: LG Frankfurt – Az.: 2/9 T 500/01; AG Ffm-Abt. Höchst – Az.: Hö 5 VI P 68/97

In der Nachlasssache hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main 24.09.2001 am 13.02.2003 beschlossen:
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen
Der Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten
Der Geschäftswert für die weitere Beschwerde wird auf 48.164,66 DM = 24.626,20 EUR festgesetzt.

Gründe:
Die Erblasserin und ihr Ehemann haben am 10.08.1941 die Ehe geschlossen, aus der die Beteiligten zu 1) -3) hervorgegangen sind. Am 23. März 1988 haben die Eheleute ein gemeinsames notarielles Testament errichtet, das u.a. folgenden Wortlaut hat:
„Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Längstlebende von uns soll den Vorversterbenden beerben und in der Verfügung über sein Vermögen, sowie über das Ererbte völlig frei sein.
Der Längstlebende von uns soll insbesondere auch das Recht haben, nach dem Tode des Erstversterbenden erneut anderweitig zu testieren.
Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so sollen hinter dem Längstlebenden unsere 3 Kinder Erben sein, nach Maßgabe nachstehender Teilungsanordnung:…..“
„Wer sich unserem Willen nicht fügt oder dieses Testament anficht oder seinen Pflichtteil, bzw. Ergänzungspflichtteil verlangt, soll hinter jedem von uns auf den Pflichtteil gesetzt sein, also nicht lediglich hinter dem Erstversterbenden
Bei der Berechnung des Pflichtteils soll dem Betreffenden alles angerechnet werden, was er zu Lebzeiten bereits von uns erhalten hat. Damit dürfte alsdann bereits durch diese Vorempfänge der Pflichtteil voll erfüllt sein.“……
Der Ehemann der Erblasserin ist am 25.06.1991, die Erblasserin am 28.08.1997 verstorben.


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