Amtsgericht Charlottenburg
Az.: 208 C 192/01
Verkündet am: 11.01.2002
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Charlottenburg, Abteilung 208, auf die mündliche Verhandlung vom 11. Dezember 2001 für R e c h t erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.932,37 EUR (9.646,86 DM) nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem 27. März 2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen.
3 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10% vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Webhosting-Vertrag. Die Beklagte ist bundesweit tätiger Webhost (Verwalter von Internet-Inhalten). Sie bietet Internet-Dienstleistungen an. Zur technischen Realisierung bedient sie sich der X in Karlsruhe. Dort stehen die Server (Internet-Rechner). Der Kläger vertreibt Reisen und Eintrittskarten für besondere Veranstaltungen im In- und Ausland (Konzerte, Formel 1-Rennen etc.).
Anfang 2000 beschloss der Kläger, der Tickets in einem Ladengeschäft in München und per Fernabsatz (Telefon, Fax) verkaufte, auch das Internet zum Vertrieb zu nutzen. Er schloss für seinen Webauftritt einen Hosting-Vertrag mit der Beklagten über ein Premium NT-Paket zu einem Preis von 89 DM/Monat zzgl. einmaliger Kosten für Einrichtung und Versand. Wegen des vereinbarten Leistungsumfangs – wozu auch die Möglichkeit gehörte, selbst erstellte CGI-Skripte (Internet-Programme) aufzuspielen und auf dem Server des Webhost arbeiten zu lassen wird auf von der Beklagten eingereichte Aufstellungen verwiesen (BI. 55-57 d.A.) Die Beklagte bestätigte den per Internet erteilten Auftrag mit Schreiben vom 10. Januar 2000. Sie wies dabei auf Geltung ihrer AGB (abrufbar unter hin. Auf die Bestätigung wird Bezug genommen (BI. 11 d.A.). In den AGB der Beklagten heißt es unter 4.3:
„behält es sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen können, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, […]