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Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Auktion – Verstoß gegen das Markengesetz

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Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 6 W 54/04
Beschluss vom 27.07.2004
Vorinstanz: Landgericht Frankfurt, Az.: 2/6 O 432/03

In der Beschwerdesache hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.12.2003, mit dem der Prozeßkostenhilfeantrag des Beklagten für die erste Instanz zurückgewiesen worden ist, am 27.07.2004 beschlossen:
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.

Dem Beklagten wird Prozeßkostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt, soweit sich der Beklagte gegen den zweiten Teil des Klageantrags verteidigt, der darauf gerichtet ist, dem Beklagten die Bewerbung von Schmuckstücken unter Bezugnahme auf … auch für den Fall zu untersagen, daß die beworbene Ware in Datenbeständen oder Registern, insbesondere auch solchen elektronischer Art wie beispielsweise auf der elektronischen Handelsplattform eBay, unter dem Suchwort … auffindbar ist.

Zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug wird dem Beklagten Rechtsanwalt … beigeordnet.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; die Gebühr nach GKG-KV-Nr. 1956 (a.F.) wird auf 12,50 EUR ermäßigt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
G r ü n d e :
I.
Der Beklagte bot im Dezember 2002 im Internet auf der elektronischen Handelsplattform ebay unter seinem ebay-Mitgliedsnamen … einen … Ring 0,07 ct Brillanten besetzt an. Hierbei stellte er sein Angebot (vgl. Anlage K 2, Bl. 10 d.A.) unter die Rubrik Uhren & Schmuck: Markenschmuck: … Diese Rubrik wählte der Beklagte auch bei den Angeboten eines … Collier 0,145 ct Brillanten besetzt (vgl. Anlage K 10, Bl. 84 d.A.) und eines … Ring 750/000 GG mit Brillanten wie neu (vgl. Anlage K 12) Ende November / Anfang Dezember 2002.

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus § 14 MarkenG und §§ 1, 3 UWG (a.F.) auf Unterlassung in Anspruch mit dem Antrag, dem Beklagten bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu untersagen, ohne Einwilligung der Klägerin hergestellte und/oder erstmals in den Verkehr gebrachte Schmuckstücke unter Bezugnahme auf .. zu[…]


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