Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Architektenleistungen – mangelhaft – Schadensersatz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

 Brandenburgisches Oberlandesgericht
Az.: 12 U 120/06
Urteil vom 18.01.2007
Vorinstanz: Landgericht Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 518/05

In dem Rechtsstreit hat der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14.12.2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 09.05.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 518/05, teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt als Gesamtschuldner, an die Klägerin zu 1) sowie deren Ehemann S… K… 30.827,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Januar 2006 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt als Gesamtschuldner, an die Klägerin zu 2) sowie deren Ehemann H… H… 28.689,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Januar 2006 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen sowie die Anschlussberufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerinnen zu 3/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 7/10 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerinnen 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 3/4 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils vollstreckende Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweils vollstreckende Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
I.
Die Klägerinnen begehren Schadensersatz wegen von ihnen behaupteter mangelhafter Bau- und Architekten[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv