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Vorfälligkeitsentscheidung: Erteilung einer Löschungsbewilligung

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Landgericht Hannover
Az.: 7 O 140/94
Urteil vom 27.07.1994

In dem Rechtsstreit wegen Erteilung einer Löschungsbewilligung in einem Streit um Vorfälligkeitsentschädigungen hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 5. Juli 1994 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, eine Löschungsbewilligung für die für sie in Abteilung III laufende Nr. 1 eingetragene Grundschuld, lastend auf dem Grundbuch von … Band … Blatt … (früher: Blatt …) über 200.000,00 DM zu erteilen und dem Notar zu treuen Händen zu überlassen mit der alleinigen Treuhandauflage, von dieser Löschungsbewilligung nur Gebrauch zu machen, wenn die geltend gemachte Gesamtforderung der Beklagten gegen die Eheleute … und … aus der Finanzierung des … Grundstückes … in Höhe von 24.0.782,16 DM sowie tägliche Zinsen von 45,83 DM ab dem 1. Februar 1994, 141,63 DM Löschungskosten und 100,00 DM Treuhandauftragskosten überwiesen worden sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die von ihnen zu stellende Sicherheit durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Bank, Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

Tatbestand:
Die Klägerin zu 2. und ihr Ehemann errichteten in den Jahren 1990/91 ein Einfamilienhaus in …. Das Grundstück ist jetzt eingetragen im Grundbuch von … Band … Blatt …. Seine frühere grundbuchliche Bezeichnung lautet B…dorf Blatt ….
Das Bauvorhaben wurde durch ein Darlehen der Beklagten sowie ein weiteres Darlehen der … finanziert. Das Darlehen der Beklagten über 200.000,00 DM ist zu einem Nominalzinssatz von 8,25 % und einem Disagio von 7,3 % ausgelegt. Es hat eine feste Laufzeit bis zum 30. September 2000 und braucht in dieser Zeit nicht getilgt zu werden. Wegen des weiteren Vertragsinhalts wird auf den Darlehensantrag der Darlehensnehmer vom 21. August 1990 (Bl. 45 f d.A.) und die Annahmeerklärung der B[…]


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