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Testamentsauslegung –Barvermögen – gesamtes Kapitalvermögen

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Gericht grenzt Barvermögen in Erbrecht klar gegen Wertpapiere ab
Der Begriff des Barvermögens im testamentarischen Sinne umfasst nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 U 8/23) sowohl Bargeld im engeren Sinne als auch sofort verfügbare Bankguthaben, nicht jedoch Wertpapiere, die dem erweiterten Kapitalvermögen zugeordnet werden. Infolgedessen wurde im Streit um das Vermächtnis des Erblassers entschieden, dass die Klägerin Anspruch auf einen Teil des so definierten Barvermögens hat, nicht jedoch auf das gesamte Kapitalvermögen, wodurch das erstinstanzliche Urteil abgeändert wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 8/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Begriff „Barvermögen“ umfasst nach Gerichtsauffassung Bargeld und sofort verfügbare Bankguthaben, nicht aber Wertpapiere.
Wertpapiere gehören zum erweiterten Kapitalvermögen, das nicht unter das testamentarische Barvermögen fällt.
Die Klägerin hat Anspruch auf ein Drittel des Barvermögens des Erblassers, aber nicht auf Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg änderte damit das Urteil der Vorinstanz, die der Klägerin einen größeren Betrag zugesprochen hatte.
Die Kosten der Rechtsstreitigkeiten werden anteilig nach dem Grad des Obsiegens und Unterliegens verteilt.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der präzisen Begriffsverwendung in testamentarischen Verfügungen und deren Auslegung im Erbrecht.


Erbrecht und die Frage des Vermächtnisses
Das Erbrecht regelt, wem nach dem Ableben einer Person deren Vermögen zufällt. Im Zentrum steht hier oft die Frage, ob ein letzter Wille in Form eines Testaments vorliegt und wie dieser auszulegen ist. Besonders bei Vermächtnissen aus dem Nachlass kann es zu Streitigkeiten kommen.

Die Abgrenzung von Barvermögen und Kapitalvermögen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Während ersteres Bargeld und Guthaben umfasst, fallen Wertpapiere oder Fondsanteile unter den Begriff des Kapitalvermögens. Die Auslegung der verwendeten Begriffe durch die Gerichte ist hier von zentraler Bedeutung.
➜ Der Fall im Detail


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