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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbrauchsgüterkauf: Dual use – gewerblich und privater Gerbrauch

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OLG Celle
Az: 7 U 193/06
Urteil vom 04.04.2007
Vorinstanz: Landgericht Bückeburg – Az.: 1 O 159/04

In dem Rechtsstreit hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2007 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der
1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 17. August 2006 hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1. teilweise geändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.925,05 EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juni 2004, Zug um Zug gegen Übergabe des PKW Mercedes Benz, FahrzeugIdentNr. #######, zu zahlen.

2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz muss der Kläger 18 % und die Beklagte 82 % tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 5 % und der Beklagten zu 95 % zur Last.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.

Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines PkwKaufvertrages.

Der Kläger ist Rechtsanwalt. Gemäß Bestellung/Rechnung vom 9. Dezember 2003 kaufte der Kläger einen neuwertigen Gebrauchtwagen, MercedesBenz E 500, Erstzulassung: 22. Mai 2002, zu den für Neufahrzeuge geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 52.000 EUR. Nach seiner Behauptung traten alsbald diverse Mängel, insbesondere in der Elektronik des Fahrzeugs, auf. Mit vorprozessualem Schreiben vom 9. Juni 2004 (Bl. 14 ff. d. A.) verlangte der Kläger unter Hinweis auf zwei vergebliche Werkstattbesuche die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das Landgericht hat der Klage nach durchgeführter Beweisaufnahme stattgegeben. Wegen der im Einzelnen getroffenen Feststellungen sowie der Gründe der Entscheidung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Gegen dieses richtet sich die Berufung der Beklagten.

Die Beklagte hält an ihrem Bestreiten fest, dass die von dem gerichtlichen Sachverständi[…]


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