LG Darmstadt
Az.: 10 O 494/00
Urteil vom 03.05.2001
In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Darmstadt -10. Zivilkammer- auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 05.04.2001 für Recht erkannt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 20.233,81 DM nebst 10,5 % Zinsen hieraus seit dem 01.09.2000 zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Am Mittwoch, den 23.02.2000 fuhr der Kläger ca. gegen 9.00 Uhr mit seinem Mercedes Benz SLK 230, amtliches Kennzeichen XX-XX auf der Autobahn A 3 von Aschaffenburg kommend in Richtung Seligenstadt. Er befuhr hierbei den äuÃersten linken Fahrstreifen. Zu dieser Zeit – gerichtsbekanntermaÃen annähernd zu allen Tageszeiten – war die Autobahn auf allen Fahrstreifen befahren. Hinter und vor dem Kläger als auch neben ihm fuhren weitere PKW. Etwa 1 1/2 km nach dem Seligenstädter Dreieck schickte sich der Kläger an, einen auf der mittleren Fahrbahn fahrenden roten PKW zu überholen. Kurz bevor das klägerische Fahrzeug diesen PKW erreicht hatte, zog der PKW allerdings abrupt auf die linke Fahrspur, wobei sich der Kläger mit seinem schneller fahrenden Fahrzeug dem Fahrzeug, das von der mittleren Spur auf die linke herüber kam erheblich näherte. Der Kläger trat stark auf die Bremse und wich nach links aus, wobei er mit den linken Rädern die asphaltierte Fahrbahn verlassen musste. Wegen dem ungleichmäÃigen Reifengrip auf der Fahrbahn, bzw. dem Bankett drehte sich das Fahrzeug hinten nach links, fuhr dann schräg nach rechts über die dreispurige Autobahn, durchbrach schleudernd die Leitplanke rechts und kam erst im angrenzenden Wald zum Stillstand.
Nach dem Unfallgeschehen stellte sich heraus, dass der Fahrer des roten PKW, ein Herr X seinerseits gezwungen war, den abrupten Fahrbahnwechsel durchzuführen. Der Beklagte zu 1) hatte nämlich kurz zuvor, ohne dies durch Fahrtrichtungszeichen anzukündigen, ebenfalls abrupt von der rechten Fahrbahn auf die mittlere Fahrbahn gewechselt. Allerdings bemerkte der Beklagte zu 1) noch das sich ankÃ[…]