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Rechtsanwälte Kotz GbR

PKW mit Verkaufsofferte auf öffentlicher Strasse Sondernutzung?

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OVG NRW
Az.: 11 A 2870/97
Urteil vom 04.12.2000
Vorinstanz: VG Gelsenkirchen – Az.: 14 K 5479/94

Leitsatz:
Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeuges auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenfläche ist in aller Regel ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs, selbst wenn dieses Fahrzeug mit einer Verkaufsofferte versehen ist.

Tatbestand:
Der Kläger hatte sein Kraftfahrzeug mit einem Verkaufsangebot auf einem Parkstreifen entlang einer Straße in der Nähe eines privaten Automarktes abgestellt. Ordnungskräfte des Beklagten beauftragten ein Abschleppunternehmen mit dem Entfernen des Fahrzeuges. Bevor der Wagen abgeschleppt werden konnte, erschien der Kläger und entfernte sein Fahrzeug selbst. Die von dem Abschleppunternehmen dem Beklagten in Rechnung gestellten Anfahrtkosten forderte dieser von dem Kläger mit der Begründung an, er habe sein Fahrzeug außerhalb des privaten Automarktes zum Verkauf angeboten und damit eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus ohne Erlaubnis als Sondernutzung genutzt. Die gegen den Leistungsbescheid erhobene Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg.

Aus den Gründen:
Das VG hat den Leistungsbescheid des Beklagten zu Recht aufgehoben.
Eine Sondernutzung war hier nicht gegeben. Der Kläger hat zwar öffentlichen Straßenraum in Anspruch genommen. Er hat sein Fahrzeug auf dem Parkstreifen der Wegefläche abgestellt. Dies geschah allerdings im Rahmen des Gemeingebrauchs. Denn das
Fahrzeug wurde in straßenverkehrsrechtlich zulässiger Weise geparkt.
Die fragliche Straße ist eine öffentlichen Straße. Sie wurde ohne Beschränkung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Zur öffentlichen Straße gehört nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrWG NRW der Straßenkörper. Nach Buchstabe b) der vorgenannten Bestimmung umfasst der Straßenkörper auch die befestigten Seitenstreifen (Stand-, Park- und Mehrzweckstreifen).
Der KlÃ[…]


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