Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserecht – Ihre Rechte gegenüber Reiseveranstalter

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Welche Rechte haben Reisende im Urlaub?
„Eine Reise ist wie eine Ehe: Die sicherste Art zu scheitern ist zu glauben, man habe sie fest im Griff.“

– John Steinbeck, Reise mit Charley
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz wünscht Ihnen und Ihren Liebsten eine angenehme Reisezeit und gute Erholung. Selbstverständlich hoffen wir, dass weder die Ehe noch die Reise scheitern werden…Falls doch, beraten und vertreten wir Sie gewohnt kompetent und umfassend sowohl im Familienrecht als auch im Reiserecht.

Allgemeines
Welche Rolle spielt das Reisebüro?
Änderung der Vertragsinhalte durch den Reiseveranstalter
Unter welchen Voraussetzungen kann der Reisevertrag übertragen werden?
Wann kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten?
Wann liegt ein Reisemangel vor?
Geltendmachung der Ansprüche

Aktuelle Rechtsprechung
LG Frankfurt am Main: Kein Entschädigungsanspruch gegen Fluggesellschaft bei Flugannullierung wegen Insolvenz des Reiseveranstalters
(Symbolfoto: Von icemanphotos/Shutterstock.com)

Wird ein Flug annulliert, weil der Reiseveranstalter insolvent ist, so besteht gegenüber der Fluggesellschaft kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung. Insofern besteht keine Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Insolvenz einer Reiseveranstalterin konnte eine Flugpauschalreise von Frankfurt a.M. nach Cancun im Oktober 2019 nicht wie geplant stattfinden. Die Reisenden machten aufgrund der Flugannullierung Entschädigungsansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend. Da sich diese weigerte zu zahlen, erhoben die Reisenden Klage.

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe gegen die Fluggesellschaft kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Denn nach Art. 3 Abs. 6 VO besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn eine Pauschalreise aus anderen […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv