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Gebrauchtwagenkauf – Wagen muss betriebsfähig und verkehrssicher sein, auch fahrbereit?

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BGH
Az: VIII ZR 72/06
Urteil vom 22.11.2006

Leitsätze:
a) Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit „fahrbereit“, weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchsten 2.000 km ausgetauscht werden muss.
b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug „fahrbereit“ ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).

c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 – VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. November 2006 für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. März 2006 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Kläger kaufte von dem Beklagten am 31. Oktober 2003 einen gebrauchten, mehr als neun Jahre alten Pkw C. . Das Fahrzeug war auf die E. GmbH (im Folgenden: GmbH) zugelassen, deren Geschäftsführer der Beklagte ist. Beim Abschluss des Vertrages wurde der Beklagte durch den Zeugen F. vertreten, der einen Gebrauchtwagenhandel betreibt. In dem beim Kauf verwendeten Vertragsformular ist neben dem vorgedruckten Satz „Das Fahrzeug ist fahrbereit“ das Kästchen „Ja“ angekreuzt. Im Übrigen heißt es im vorgedruckten Text, dass der Käufer das Fahrzeug „zu den umseitigen Geschäftsbedingungen …. unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ bestellt; die Gesch[…]


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