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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugfinanzierung und Stockrate – Wegfall der Darlehensansprüche

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In dem Rechtsstreit hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin auf die mündliche Verhandlung vom 5. Dezember 2001 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 €, die auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden darf, abwenden.

T a t b e s t an d:
Parteien streiten um restliche Darlehensansprüche der Klägerin aus einer Pkw-Finanzierung.
Der Beklagte ist als selbstständiger Fliesenlegermeister tätig. Für seinen Betrieb kaufte er am 3. Februar11998 bei dem damaligen F – Vertragshändler in BI einen Pkw Alfa Romeo 146 2,0 TT.
Im Vorfeld des Vertragsschlusses, hatte die X mit von der Klägerin bereitgestellten Werbemedien iur eine Kreditfinanzierung unter der Bezeichnung F F durch die Klägerin geworben. Ein diesbezügliches Werbeschild trug unter dem Markenlogo F und der Überschrift: „F F …der Kredit fürs Auto.“ sowie der, zeichnerischen Darstellung einer sich in drei Richtungen gabelnden Straße den Text:
Der Weg zur individuellen Finanzierung.
F verbindet Fahrspaß mit Flexibilität. Am Ende der Laufzeit haben Sie 3 Möglichkeiten:
– Rückgabe
-Weiterfinanzierung
-Eigentumserwerb
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Gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages beantragte der Beklagte bei der Klägerin ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises für das Fahrzeug. Der hierzu auf einem von der Klägerin bereitgestellten Formular in den Geschäftsräumen der M gefertigte Darlehensvertrag sah unter anderem eine „Stockrate“ von 14.183,00 DM vor, die am 20.02.2001 – am Ende der festgeschriebenen Finanzierungs-Laufzeit -fällig sein sollte. Zur Absicherung des Darlehens wurde unter anderem vereinbart:
Das (…) Objekt steht so lange im Eigentum der Bank (…), bis alle Forderungen der Bank gegen den Darlehensnehmer bezahlt sind. Bis dahin darf der Darlehensnehmer das Objekt nur (…) nutzen. Die Bank wird dem Sicherungsgeber die Verwertung der[…]


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