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Ebay-Auktion – Konto gehackt –wirksamer Kaufvertrag?

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AG Kempen, Az.: 13 C 366/15, Urteil vom 04.04.2016

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin erwarb über die Internetplattform www. .de am 02.06.2013 eine Kamera Canon EOS 5d Mark III mit zugehörigem Objektiv. In der Artikelbeschreibung war angegeben, dass es sich um ein Geschenk handle, für welches keine Verwendung bestünde. Darüber hinaus fand sich in der Artikelbeschreibung der Name der Beklagten als Verkäufer. Die Klägerin teilte ihr Interesse per Email mit. Etwa zwei Stunden später meldete sich jemand per Email über die Emailadresse und teilte mit, dass eine Zahlung lediglich per Vorkasse erfolgen könne, dass aber gern auf Wunsch der Personalausweis der Beklagten übersandt werden könne. In der gesamten Korrespondenz der Verkäuferseite wurde der Name der Beklagten am Ende als Versender angegeben. Darüber hinaus wurden der Klägerin auch die Anschrift und die Kontodaten der Beklagten übersandt. Es wurde ein Kaufpreis von 1.550,00 Euro zuzüglich Versandkosten von 6,90 Euro vereinbart. Am 11.06.2013 überwies die Klägerin daraufhin den vorgenannten Betrag auf das Konto der Beklagten, welcher auf diesem am Folgetag gutgeschrieben wurde. Am 19.06. und 20.06.2013 teilte die Klägerin per Email mit, dass die Kamera sie noch nicht erreicht habe. Man sicherte ihr die Versendung am Folgetag zu.

Unbekannte Täter hatten auf diversen Onlineverkaufsplattformen Gegenstände zum Verkauf gegen Vorkasse angeboten, ohne die Absicht gehabt zu haben, Waren an die Käufer zu versenden. Zur Verschleierung ihrer Identität bedienten sich die Täter gezielt unbeteiligter Dritte. Eine dieser unbeteiligten Dritten war die Beklagte. Diese hatte im Mai 2013 ein vermeintlich legales Jobangebot über Ebay-Kleinanzeigen angenommen und einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Im Arbeitsvertrag gab sie ihre persönlichen Daten sowie ihre Bankverbindung an. Inhalt der Arbeit war die Bereitstellung ihres Bankkontos zum Empfang von Geldern sowie die Buchführung über die eingehenden Gelder etc. für die sich angeblich im Ausland befindliche Arbeitgeberin. Die Gelder sollten über einen Geldtransferdienst dann an die Arbeitgeberin übermittelt werden. Diese Tätigkeit […]


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