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Urlaubsansprüche

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Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Thema Urlaubsansprüche
Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub? Wir verraten es Ihnen!
Urlaubsansprüche sind wichtige Schutzansprüche zu gunsten des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten in diesem Zusammenhang ihre Rechte kennen. Um dies zu gewährleisten haben wir uns 30 Fragen rund um Urlaub und Urlaubsansprüche gestellt und für Sie beantwortet. Damit erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen des Erholungsurlaubs!

1. Wo findet man Regelungen über den Bereich Urlaubsansprüche?

      im Arbeitsvertrag
      im Tarifvertrag
      in einer Betriebsvereinbarung
      im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
      im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
      im Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
      im Seemannsgesetz (SeemG)

a. Am wichtigsten ist aber insoweit die gesetzliche Regelung des § 3 BUrlG (=Bundesurlaubsgesetz). Hiernach hat jeder Arbeitnehmer (gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen) einen „Mindest“-Urlaubsanspruch von 24 Werktagen je Urlaubsjahr (ein Urlaubsjahr ist identisch mit einem Kalenderjahr). Gesetzliche Feiertage und Sonntage bleiben bei der Berechnung außer Betracht; für sie muss mithin kein Urlaub „genommen“ werden (Achtung: Nach § 3 Abs.2 BUrlG sind Samstage auch Werktage!).
b. Die „Mindest“-Urlaubsregelung des § Abs.1 BUrlG kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag abgeändert werden. Vom Mindesturlaubsanspruch  nach § 3 BUrlG darf zu ungunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden.

2. Sind Änderungen durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag möglich?
a. Die gesetzlichen „Mindest“-Urlaubsansprüche können durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag verlängert werden (jedoch nicht verkürzt werden!).
b. Hat man im alten Urlaubsjahr (= Kalenderjahr) zuviel Urlaub erhalten, kann dieser nicht im laufenden neuen Urlaubsjahr wieder abgezogen werden!


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm

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