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Rechtsanwälte Kotz GbR

Personalengpass – Versetzung: Nichtantritt als Kündigungsgrund

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Az.: 9 Ca 5105/01
Verkündet am 10.10.2001

In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main Kammer 9 auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2001 durch für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 02.07.2001 nicht aufgelöst worden ist.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für dieses Teilurteil auf DM 59.821,10 festgesetzt.

Tatbestand
Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der 33jährige, ledige Kläger ist italienischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Geschäftsgegenstand der Beklagten, einer AG, sind Börsengeschäfte im Internet. Der Kläger war seit 01.10.2000 Vorstandsmitglied der Beklagten; diesem Vertragsverhältnis lag ein Anstellungsvertrag vom 24. 11.2000 zu Grunde. Am 30.01.2001 erklärte der Kläger seinen Rücktritt und schied zum 31.01.2001 als Vorstandsmitglied aus.
Am 01.02.2001 trat der Kläger in ein Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Die Parteien schlossen am 15.02.2001 einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der u. a. folgende Regelungen enthält:
„§ 2 Tätigkeit
1. Herr wird eingestellt als Kundenbetreuer im Internethandel für den Gesamtbereich Schweiz.
2. Nach Absprache mit dem vorstand ist Herr X zuständig für den Aufbau und Organisation des Schweizer Büros.
3. Herr verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und gegebenenfalls bei entsprechender Weisung auch andere als die vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen. …
§ 3 Vergütung
1. Das Bruttogrundgehalt beträgt EUR 122.710,00 jährlich. …
§ 9 Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages
1. Ergänzungen und Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.. …“
Auf den sonstigen Wortlaut des Vertrages (BI. 13 – 17 d. A.) wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 15.05.2001 bat die Beklagte den Kläger, seine Handlungsaktivitäten ab dem 01.06.2001 von der Hauptstelle in Frankfurt am Main aus durchzuführen und kündigte an, ihm ein geeignete[…]


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