Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verlustbehaftetes Darlehen absetzbar?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Niedersächsisches Finanzgericht
Az.: 12 K 738/96
Urteil vom 07.11.2001
NZB eingelegt – BFH-Az.: IV B 49/02

Von vornherein verlustbehaftete Darlehensforderungen können weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Diesbezügliche Verluste sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Darlehensverlusten. Bereits in dem die Streitjahre vorangegangenen Jahr 1992 war die steuerliche Behandlung von Darlehensverlusten bei dem Gesellschafter der Klägerin, O. B. , streitig. O. B. betrieb vormals eine Bauunternehmung als Einzelunternehmen. Seit dem 1. Januar 1978 vermietete er im Rahmen eines ruhenden Einzelunternehmens die für das Betreiben des Bauunternehmens notwendigen Betriebsgrundlagen an die O. B. GmbH. Vor den Streitjahren war O. B. mit einem Anteil von 67 % und sein Sohn mit einem Anteil von 33 % an der O. B. GmbH beteiligt. Darüber hinaus beteiligte sich O. B. ab Gründung in 1984 zunächst mit 33,3 % und ab 21.12.1992 als Alleingesellschafter mit 100 % an der L-Bauträger GmbH (im folgenden L-GmbH). Seit der Gründung trat die L-GmbH in intensive Geschäftsbeziehungen zur O. B. GmbH, indem sie diese mit der Durchführung von Bauprojekten beauftragte. Die O. B. GmbH tätigte mit der L-GmbH folgende Umsätze:
 

1989

1.512.000 DM

(Gesamtumsatz 3.101.627 DM)

1990

1.361.000 DM

(Gesamtumsatz 3.126.238 DM)

1991

994.000 DM

(Gesamtumsatz 3.117.230 DM)

1992

1.373.000 DM

(Gesamtumsatz 4.689.333 DM)


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv