Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Az: 9 Sa 1573/08
Urteil vom 09.11.2009
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 11.09.2008, 1 Ca 677/07, werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3 zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Der am 00.00.1958 geborene, verheiratete und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängern seit 25.05.1980 beschäftigt. Seine durchschnittliche Vergütung betrug zuletzt 2.200,00 Euro brutto. Der Kläger war von 1983 bis ca. 1992 im Bereich der Stuhlmontage, danach in der Endmontage in der Tischlerei und seit 01.07.2005 in der Möbelmontage beschäftigt. Der Kläger ist seit 2001 Mitglied des Betriebsrates. Die Beklagte schloss die Möbelfertigung zum 31.12.2006.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Schreiben vom 26.09.2006 zum 30.04.2007 auf Grund der geplanten Stilllegung der Möbelfertigung zum 31.12.2006. Der Kläger legte gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage ein, die beim Arbeitsgericht Nienburg unter dem Aktenzeichen 1 Ca 608/06 geführt wurde. Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses wurde u. a. eingewandt, dass der Kläger als Betriebsratsmitglied nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 KSchG gekündigt werden könne und ggf. an seiner Stelle ein anderer Arbeitnehmer gekündigt werden müsste. Dementsprechend erhielt am 10.01.2007 der Mitarbeiter … die Mitteilung, dass sein Arbeitsverhältnis gekündigt werde, weil der Kläger als Betriebsratsmitglied auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden müsse.
Der Kläger war bis zum 12.01.2007 urlaubsbedingt nicht im Betrieb. Am 15.01.2007 soll der Zeuge … den Kläger nach Darstellung des Klägers beleidigt und bedroht haben. Der Kläger war vom 15.01. bis 22.01.2007 nur zu Aufräumarbeiten eingesetzt, die es gemeinsam mit dem ebenfalls gekündigten Betriebsratsmitglied B.. Am 01.02.2007 gab das Arbeitsgericht der Kündigungs[…]