I. Einleitung
Sie hatten einen Autounfall in Island? Wie sieht es nun mit der Schadensregulierung aus? Hier erklären wir die Besonderheiten im isländischem Recht. Foto: alkir/Bigstock
Island ist – nach dem Vereinigten Königreich – der flächenmäßig zweitgrößte Inselstaat Europas. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in der Hauptstadtregion Reykjavík. Eine große (wirtschaftliche) Rolle spielt der Tourismus in Island.
Es gibt nur zwei Wege, die Insel zu erreichen: entweder mit dem Flugzeug oder aber mit der Autofähre Norröna, welche die Färöer-Inseln mit Häfen in Dänemark und Island verbindet. Island verfügt über etwa 12.901 km von der Straßenverwaltung Vegagerðin verwaltete Straßen, von denen wiederum rund 5575 km asphaltiert sind. Ferner gibt es in Island keine Autobahnen; lediglich die Straße zwischen Keflavík und Reykjavík wurde zur vierspurigen Schnellstraße umgebaut.
II. Statistik
Mit durchschnittlich rund 28 Verkehrstoten je 1 Millionen Einwohner liegt Island deutlich unter dem EU-weiten Schnitt von 50,5 Verkehrstoten je 1 Millionen Einwohner.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
umfassende Gefährdungshaftung
Schadensnachweis erfolgt in Island durch zertifizierte und von allen Versicherungen anerkannte Werkstätten, die mit den Versicherungsgesellschaften über ein gemeinsames Computerprogramm verbunden sind
keine allgemeine Unkostenpauschale
Angehörigenschmerzensgeld kommt nur beim Todesfall des Geschädigten und nur für Schockschäden in Betracht
IV. Wer haftet wofür?
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Aufgrund der Art. 91-94 des Straßenverkehrsgesetzes muss jedes zur Registrierung verpflichtete Kraftfahrzeug haftpflichtversichert sein. Auf diese Weise wird die umfassende Gefährdungshaftung des Halters fast vollständig auf die Versicherung übertragen. Die Versicherungspflicht […]