Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Höhe von über 70,00 € ist ab dem 27.10.2010 in Deutschland möglich.
Die Vollstreckung eines EU-Bußgeldbescheides, welcher auf einer Halterhaftung basiert, darf in Deutschland jedoch nicht vorgenommen werden.
Hinsichtlich der Vollstreckung des Bußgeldbescheides ist nicht auf den Tattag abzustellen, sondern auf das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides, so dass auch Bußgelder für vor dem 27.10.2010 begangene Taten noch in Deutschland vollstreckt werden können.
Vorsicht: In anderen EU-Ländern gilt die grundsätzliche Halterhaftung, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Eine generelle Halterhaftung für Verkehrsverstöße gibt es jedoch nach deutschem Recht nicht.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: XII ZR 213/05 Urteil vom 21.11.2007 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 21. November 2007 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin das Urteil der 52. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 14. November 2005 im […]