Beweisfoto: Schlüssel zur Fahreridentifikation bei Verkehrsverstößen
Im Verkehrsrecht sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ein häufiger Anlass für Bußgeldbescheide. Dabei steht nicht nur die gemessene Geschwindigkeit im Fokus, sondern auch die Frage, ob der Fahrer des Fahrzeugs eindeutig identifiziert werden kann. Das Beweisfoto spielt hierbei eine zentrale Rolle. Doch wie zuverlässig sind die Geschwindigkeitsmessgeräte? Die PTB-Zulassung soll die Messgenauigkeit solcher Geräte sicherstellen. Doch was, wenn Zweifel an der Magnetfeldresistenz des Geräts und somit an seiner Genauigkeit aufkommen? Dies wirft komplexe Fragen im Verkehrsrecht auf und stellt die Zuverlässigkeit von Messverfahren und die damit verbundenen Verkehrsverstöße in den Mittelpunkt juristischer Debatten.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.:12 OWi 122/16 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht hat die ordnungsgemäße Zulassung des Geschwindigkeitsmessgeräts bestätigt und den Wert der Zulassung durch die PTB als antizipiertes Sachverständigengutachten anerkannt. Der Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Der Betroffene wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit von 111 km/h gemessen, wobei die erlaubte Geschwindigkeit 70 km/h betrug.
Beweisfoto: Es gab Diskussionen über die Übereinstimmung des Fahrers auf dem Beweisfoto mit dem Betroffenen.
Zuverlässigkeit des Messgeräts: Es gab Bedenken bezüglich der Magnetfeldresistenz des Geschwindigkeitsmessgeräts.
PTB-Zulassung: Das Gerät wurde von der PTB zugelassen, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Zulassungsbedingungen gab.
Sachverständigengutachten: Ein Sachverständiger äußerte Zweifel an der Genauigkeit des Messgeräts aufgrund von Magnetfeldempfindlichkeiten.
Bewertung der PTB: Die PTB hat die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Messgeräts bestätigt und die Bedenken des Sachverständigen zurückgewiesen.
Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat die ordnungsgemäße Zulassung des Geschwindigkeitsmessgeräts bestätigt und die Bedenken des Sachverständigen z[…]