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SOZIALGERICHT GELSENKIRCHEN
Az.: S 10 U 256/98
Verkündet am 14.06.1999
In dem Rechtsstreit hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen auf die mündliche Verhandlung vom 14.06.1999 für Recht erkannt:
Der Bescheid der Beklagten vom 02.04.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.09.1998 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Klägers am 15.10.1997 als Arbeitsunfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entschädigen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen von der Beklagten zu entschädigenden Arbeitsunfall erlitten hat.
Den Kläger überkam am 15.10.1997 auf dem Heimweg von seiner Arbeit in Dortmund kurz vor Erreichen seiner Wohnung in Gelsenkirchen ein starkes Bedürfnis, seine Blase [...] Weiterlesen
“Arbeitsunfall – Unfall bei der Notdurft auf dem Heimweg?”