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Unterhaltungs- und Kostenverantwortlichkeit für Wasserversorgungsleitung

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Streit um Verantwortlichkeit und Kosten bei Wasserversorgungsleitung
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde (Az.: 21 O 231/21), ist eine tiefgreifende Kontroverse zwischen den Parteien entstanden. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Zuständigkeit und die Kostenverantwortlichkeit für eine Wasserversorgungsleitung, die zum Grundstück des Klägers führt. Die Problemstellung ergibt sich aus einer Leckage in der Leitung, und die entscheidende Frage war, wer für die Behebung dieser Leckage verantwortlich ist.

Der Kläger, seit Ende 2018 Eigentümer eines bebauten Grundstücks, wird seit 2019 von der Beklagten mit Wasser versorgt. Die Wasserversorgung erfolgt über eine Hauptleitung, von der eine Zuleitung über etwa 100 Meter durch ein fremdes Privatgrundstück zu seinem Grundstück führt. Auf diesem Weg befindet sich ein Wasserzähler in einem Zählerschacht, der in 2019 ausgetauscht wurde.

Die strittigen Punkte umfassen den Ort des verantwortlichen Übergabepunkts sowie die korrekte Messeinrichtung zur Abrechnung des vom Kläger verbrauchten Wassers. Der Kläger bestreitet das Wissen um einen weiteren zum versorgenden Grundstück gehörenden Wasserzähler.

Direkt zum Urteil Az: 21 O 231/21 springen.

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Kernthema: Die Wasserversorgungsleitung und ihre Schwachstellen
Im Kern des Streits steht die Zuständigkeit für die Wasserversorgungsleitung, genauer gesagt, wer für deren Wartung und Reparatur im Falle einer Leckage verantwortlich ist. Der Hauptabsperrpunkt für die Wasserversorgung und die Messausrüstung für die Abrechnung des verbrauchten Wassers stellen zwei wesentliche Bestandteile dieses Streits dar.
Die Rolle des Wasserzählers und des Vertrages
Eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung spielt der Wasserzähler, der zur Erfassung des Wasserverbrauchs dient. Nach der Vertragsbestätigung, die die Beklagte dem Kläger erteilte, sollte die Abrechnung über den einzigen im Haus befindlichen Wasserzähler erfolgen. Doch ein weiterer Wasserzähler, in einem Zählerschacht an der Abzweigstelle der Wasserversorgungsleitung, wirft Fragen auf.
Das Problem der Leckage und die Verantwortlichkeit
Ein Vergleich der abgelesenen Werte der beiden Wasserzähler hat eine Leckage in der Leitung aufgezeigt. Es stellt sich die Frage, wer für die Behebung dieser Leckage verantwortlich ist, da die Leitung durch ein fremdes Grundstück verläuft, bevor sie das Grundstück des Klägers erreicht.

Die Antwor[…]


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