AG Schöneberg: Mieter erhalten Recht auf Mietminderung wegen Bauarbeiten
In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Schöneberg den Mietern einer Wohnung eine Mietminderung aufgrund umfangreicher Bauarbeiten zugestanden. Die Bauarbeiten beeinträchtigten die Wohnqualität erheblich und führten zu einer Minderung der vereinbarten Miete um 30%.
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Recht auf Mietminderung zugesprochen
Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, dass die Mieter einer Wohnung, die durch umfangreiche Bauarbeiten beeinträchtigt wurden, Anspruch auf eine Mietminderung haben. Im konkreten Fall waren die Bauarbeiten so gravierend, dass die Wohnqualität erheblich eingeschränkt war und die Mieter eine Minderung der vereinbarten Miete um 30% geltend machen konnten.
Umfassende Bauarbeiten als Grund für Mietminderung
Die Bauarbeiten umfassten unter anderem die Einrüstung des Gebäudes, das Verkleben von Fenstern mit einer Milchfolie sowie die Entstehung von Wasserflecken und Putzschäden in der Wohnung der Kläger. Die Beklagte hatte die Bauarbeiten veranlasst, ohne für ausreichende Abhilfe der entstandenen Mängel zu sorgen.
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Das vorliegende Urteil
AG Schöneberg - Az.: 17 C 96/21 - Urteil vom 08.02.2022
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.427,00 ⬠nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2021 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Kläger berechtigt sind, ab dem 01.12.2021 für die im Zuge der Dachgeschossesbauarbeiten (12%), der Einrüstung der Fassade und der verklebten Fenster mit einer Milchfolie (10%) sowie des Wasserflecks im Deckenbereich des ersten Zimmers rechts und der Putzschäden im Bereich des Hängebodens der Wohnung (8%) den vertraglich vereinbarten Mietzins bis zur jeweiligen Behebung dieser Mängel um die angegebene Quote, insgesamt 30% zu mindern. Im Ãbrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in HÃ[…]