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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag – Verschweigen der tatsächlichen Erstzulassung

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OLG Celle – Az.: 6 U 73/17 – Urteil vom 14.12.2017

Auf die Berufung des Klägers wird das am 1. Juni 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.219 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Wohnmobils M. … der Firma R., Fahrgestellnummer … .

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 150 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und an die H. Rechtsschutzversicherung AG, … als Rechtsschutzversicherer des Klägers 1.236,83 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des vorgenannten Wohnmobils in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.438 € festgesetzt (= 25.438 € Zahlungsantrag + 1.000 € Feststellungsantrag).
Gründe
A.

Der Kläger verlangt vom Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages.

Der Beklagte stellte ein Wohnmobil bei … zum Verkauf durch Versteigerung „aus erster Hand“ ein. Als technische Daten nannte er unter anderem (Anlage K 1, Bl. 8 d. A:):

„Basisfahrzeug M. …

Ez: 2002 …

HU/TÜV in 08/2016 neu

Umweltplakette grün …

Ausstattung: …

Zusätzlicher Gastank.“

Außerdem heißt es im Angebot:

„Bitte schaut euch das Wohnmobil vor der Gebotsabgabe an und Fahrt es Probe. Verkaufe es Privat, gebe keine Garantie & keine Gewährleistungen auf Beschreibung und Fahrzeug!!!! Fahrzeug ist nach erfolgreicher Auktion innerhalb von 5 Tagen gegen Barzahlung abzuholen …“

Der Kläger bot 25.000 €, die das höchste Gebot blieben. Am 20. August 2016 erfolgte die Abholung durch den Kläger, der an den Beklagten 25.000 € zahlte (Anlage K2, Bl. 10 d. A.). Der Beklagte übergab dem Kläger ein Fahrzeug, da[…]


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