Ungarische Straßenmautproblematik: Klage in Deutschland wegen Fremdwährungsschuld
Die Einhebung von Straßenmautgebühren in einem EU-Land und deren Eintreibung in einem anderen EU-Land wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, insbesondere wenn die Schuld in einer Fremdwährung entstanden ist. Das Thema Fremdwährungsschuld in Deutschland, insbesondere im Kontext der ungarischen Straßenmaut, hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Das Amtsgericht Lennestadt hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und ein Urteil gefällt, das auf Vorabentscheidungen des EuGH basiert. Dabei spielen sowohl das ungarische Straßenverkehrsgesetz als auch die Rolle der Mautvignette eine zentrale Rolle im Verkehrsrecht. Das Thema berührt nicht nur Fragen des nationalen Rechts, sondern auch des europäischen Rechts und der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. Es ist daher von großer Bedeutung für alle, die sich im europäischen Raum bewegen und mit unterschiedlichen Mautsystemen konfrontiert sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Lennestadt hat entschieden, dass ein deutscher Autofahrer eine ungarische Straßenmaut in Fremdwährung (HUF) in Deutschland zahlen muss, basierend auf internationalen Zuständigkeiten und dem ungarischen Straßenverkehrsgesetz.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Versäumnisurteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 28.04.2022 wurde aufgehoben.
Der Beklagte muss der Klägerin 59.500,00 HUF sowie 81,87 EUR an außergerichtlichen Inkassogebühren zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil stützt sich auf Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs.
Die Klägerin stützte ihren Anspruch auf das ungarische Straßenverkehrsgesetz und die ungarische Mautverordnung.
Der Beklagte hat die Mautvignette erst nach der Karenzzeit von 60 Minuten erworben, was zusätzliche Gebühren auslöst.
Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz ihrer Nebenkosten, die in Deutschland in Euro entstanden sind.
Das Urteil betont die Bedeutung internationale[…]