Ein Nachbarschaftsfoto eskaliert: Gerichtsurteil zur Löschung und ein dauerhaftes Verbot. Doch der wahre Streit begann, als es um die Frage ging: Wie viel ist dieser Nachteil wert? Der Bundesgerichtshof musste diese heikle Bewertung klären und entschied damit über den Zugang zur nächsten Instanz. Mit dem Beschluss VI ZB 32/24 klärt der BGH, wie die Beschwer bei Unterlassungsgeboten bewertet wird und sichert so den Zugang zur Berufung. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Was bedeutet das konkret? Wenn ein Gericht Sie verurteilt, bestimmte Dinge zu löschen und es Ihnen gleichzeitig verbietet, Ähnliches zukünftig zu tun (z.B. Fotos zu machen), dann zählt der Nachteil, den Sie dadurch haben, für eine mögliche Berufung stärker als bisher. Das dauerhafte Verbot wiegt dabei besonders schwer. Wer ist betroffen? Personen, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Löschung von Inhalten (Fotos, Videos, Texte etc.) und zur zukünftigen Unterlassung verurteilt wurden und diese Urteile anfechten möchten. Praktische Konsequenzen: Es wird möglicherweise leichter, gegen solche kombinierten Urteile Berufung einzulegen, da die Gerichte den Wert Ihres Nachteils (die „Beschwer“) nun sorgfältiger prüfen und das dauerhafte Verbot stärker berücksichtigen müssen. Ihr Weg zur nächsten Gerichtsinstanz wird dadurch weniger wahrscheinlich zu Unrecht versperrt. Hintergrund: Ein Streit um Fotos führte dazu, dass eine Nachbarin verurteilt wurde, Fotos zu löschen und zukünftig keine mehr zu machen. Das nächste Gericht ließ ihre Berufung nicht zu, weil es den Wert ihres Nachteils (ihrer „Beschwer“) als zu gering einschätzte und dabei das
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 5 Sa 258/16 – Urteil vom 12.09.2017 1. Die Berufung des beklagten Amtes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 24.11.2016 – 6 Ca 615/16 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung verbunden mit dem […]