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Unfallversicherung: Was tun bei einem Arbeitsunfall?

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Ein plötzlicher Schmerz, ein lauter Knall, ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: der Arbeitsunfall. Was nun? Wer hilft? Welche Rechte habe ich? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Leitfaden für die ersten Schritte und darüber hinaus. Das Wichtigste: Kurz & knapp Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt. Ein Arbeitsunfall muss im Zusammenhang mit einer beruflichen oder versicherten Tätigkeit stehen, um anerkannt zu werden. Nicht jeder Unfall während der Arbeit gilt automatisch als Arbeitsunfall. Die Abgrenzung zu privaten Unfällen ist entscheidend. Arbeitsunfälle haben einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit, während Wegeunfälle auf dem Arbeitsweg passieren. Wegeunfälle sind ebenfalls durch die Unfallversicherung abgedeckt, auch wenn sie nicht am Arbeitsplatz geschehen. Private Unfälle sind nicht versichert. Aktivitäten, die rein privat sind, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung. Die Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist entscheidend für den Versicherungsschutz und damit verbundene Leistungen. Grenzfälle erfordern eine genaue Prüfung der Umstände, um die richtige Klassifikation und den Versicherungsschutz zu bestimmen. Definition und rechtliche Grundlagen des Arbeitsunfalls Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeit ereignet, gilt automatisch als Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne. Um als solcher anerkannt zu werden, muss der Unfall in einem direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Gesetzliche Definition des Arbeitsunfalls nach SGB VII Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert in § 8 Abs. 1 den Arbeitsunfall wie f


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