Ein plötzlicher Schmerz, ein lauter Knall, ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: der Arbeitsunfall. Was nun? Wer hilft? Welche Rechte habe ich? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Leitfaden für die ersten Schritte und darüber hinaus.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt.
- Ein Arbeitsunfall muss im Zusammenhang mit einer beruflichen oder versicherten Tätigkeit stehen, um anerkannt zu werden.
- Nicht jeder Unfall während der Arbeit gilt automatisch als Arbeitsunfall. Die Abgrenzung zu privaten Unfällen ist entscheidend.
- Arbeitsunfälle haben einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit, während Wegeunfälle auf dem Arbeitsweg passieren.
- Wegeunfälle sind ebenfalls durch die Unfallversicherung abgedeckt, auch wenn sie nicht am Arbeitsplatz geschehen.
- Private Unfälle sind nicht versichert. Aktivitäten, die rein privat sind, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung.
- Die Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist entscheidend für den Versicherungsschutz und damit verbundene Leistungen.
- Grenzfälle erfordern eine genaue Prüfung der Umstände, um die richtige Klassifikation und den Versicherungsschutz zu bestimmen.
Definition und rechtliche Grundlagen des Arbeitsunfalls
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeit ereignet, gilt automatisch als Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne. Um als solcher anerkannt zu werden, muss der Unfall in einem direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
Gesetzliche Definition des Arbeitsunfalls nach SGB VII
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert in § 8 Abs. 1 den Arbeitsunfall wie folgt: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“ Diese Definition enthält mehrere wichtige Elemente:
- Zeitliche Begrenzung: Der Unfall muss sich innerhalb eines kurzen Zeitraums ereignen.
- Äußere Einwirkung: Es muss eine Einwirkung von außen auf den Körper stattfinden.
- Gesundheitsschaden oder Tod: Der Unfall muss zu einer Verletzung oder zum Tod führen.
- Versicherte Tätigkeit: Der Unfall muss in Zusammenhang mit einer beruflichen oder gesetzlich versicherten Tätigkeit stehen.
Ein Beispiel: Ein Bauarbeiter, der auf einer Baustelle von einem herabfallenden Ziegelstein getroffen wird und sich dabei den Arm bricht, erleidet einen klassischen Arbeitsunfall. Der Unfall ereignet sich plötzlich, durch eine äußere Einwirkung, führt zu einem Gesundheitsschaden und steht in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Abgrenzung zu anderen Unfallarten
Nicht jeder Unfall, der sich während der Arbeitszeit ereignet, ist automatisch ein Arbeitsunfall. Die Abgrenzung zu privaten Unfällen oder Wegeunfällen ist oft entscheidend für den Versicherungsschutz….