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Krankheitsbedingte Kündigung – Darlegungs- und Beweislast

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Angst vor dem Jobverlust bei langer Krankheit ist weit verbreitet: Ein Mitarbeiter eines Logistikunternehmens erlebte dies am eigenen Leib, als ihm nach anderthalb Jahren Arbeitsunfähigkeit gekündigt wurde. Das Landesarbeitsgericht Köln musste nun entscheiden, ob eine solche krankheitsbedingte Kündigung unter diesen Umständen wirksam ist. Das Urteil beleuchtet die entscheidende Frage, wann der Arbeitsplatz bei dauerhaften Gesundheitsproblemen in Gefahr gerät. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 SLa 22/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 22.01.2025
  • Aktenzeichen: 4 SLa 22/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Kündigungsschutz
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger war seit 1995 als „Clerk Terminal Handling“ bei der Beklagten beschäftigt und seit Ende 2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er erhob Kündigungsschutzklage gegen die krankheitsbedingte Kündigung und legte Berufung ein, da er die Kündigung für unwirksam hielt und eine positive Gesundheitsprognose für sich sah.
  • Beklagte: Die Beklagte ist ein Unternehmen im Express- und Kurierdienstleistungssektor und die Arbeitgeberin des Klägers. Sie sprach die krankheitsbedingte Kündigung aus und beantragte die Abweisung der Klage und Berufung des Klägers mit der Begründung, eine Negative Gesundheitsprognose des Klägers und erhebliche Beeinträchtigungen ihrer betrieblichen Interessen bestünden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger war seit 1995 bei der Beklagten beschäftigt und seit Ende 2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Nach erfolglosen Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) kündigte die Beklagte sein Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage des Klägers ab, woraufhin dieser Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers wegen dessen langer Krankheit rechtlich wirksam war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit die Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung. Das Arbeitsverhältnis endete somit wirksam zum 30.06.2023.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass eine negative Prognose für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Klägers vorlag und diese Unsicherheit die betrieblichen Interessen der Beklagten erheblich beeinträchtigte. Auch unter Berücksichtigung des durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagements und einer Interessenabwägung konnte keine mildere Maßnahme gefunden werden.
  • Folgen: Das Arbeitsverhältnis des Klägers endete rechtskräftig zum 30. Juni 2023. Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und eine weitere Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Lange Krankheit: Wann darf der Chef kündigen? Ein Urteil erklärt

Viele Arbeitnehmer kennen die Sorge: Was passiert, wenn man lange krank ist? Kann der Arbeitgeber einem dann einfach kündigen? Genau mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln beschäftigen. Ein Mitarbeiter, nennen wir ihn Herrn K., war eineinhalb Jahre krankgeschrieben. Sein Arbeitgeber, ein großes Logistikunternehmen (im Folgenden die Arbeitgeberin), kündigte ihm daraufhin. Herr K. wehrte sich gegen die Kündigung….


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