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Oberlandesgericht Karlsruhe
Az.: 4 U 174/05
Urteil vom 09.11.2006
Vorinstanz: Landgericht Freiburg, Az.: 10 O 37/05

In dem Rechtsstreit wegen Unterlassung hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 19. Oktober 2006 für Recht erkannt:
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Freiburg vom 28. Oktober 2005 – 10 O 37/05 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
I.
Die Klägerin – eine Rechtsanwaltskammer – nimmt die Beklagte – eine deutsche Großbank – wegen unlauteren Wettbewerbs in Form eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) auf Unterlassung in Anspruch.
Eine Kundin der Beklagten hatte ein Unternehmen veräußert und wollte einen Teil ihres Vermögens auf ihren Sohn übertragen. Auf Anregung eines Mitarbeiters der … Filiale der Beklagten wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter der … Zentrale der Beklagten, Herr X., ein Jurist, mit ihr die Verwaltung ihres Vermögens für den Fall ihres Todes oder des Vorversterbens ihres Sohnes besprechen solle. Auf der Grundlage dieses Gesprächs erstellte Herr X. je einen Entwurf für ein Testament und eine Stiftungssatzung (Anl. K 2 und 3). Anschließend leitete er die beiden Entwürfe an einen Rechtsanwalt zur Prüfung weiter. Nach erfolgter Prüfung übersandte der Rechtsanwalt die Entwürfe mit Schreiben vom 11.07.2003 (Anl. B 2) an die Kundin. Am 08.09.2004 fand nochmals ein Gespräch zwischen Herrn X. und der Kundin statt. Auf ihren Wunsch hin arbeitete er Barvermächtnisse in den Testamentsentwurf ein und modifizierte die Stiftungssatzung dahingehend, dass die Zwecke der Stiftung möglichst im Raum F… verwirklicht werden sollen, und übersandte ihr die beiden Entwürfe mit Schreiben vom 16.09.2004 (Anl. K […]


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