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Arbeitsunfall bei Tanken während einer dienstlichen Fahrt

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Wegeunfälle auf Betriebswegen – Urteil erweitert Versicherungsschutz
Während einer dienstlichen Fahrt wurde ein Betriebsweg für einen Tankstopp an einer direkt am Weg liegenden Tankstelle unterbrochen, um den nahezu leeren Tank des dienstlich genutzten Fahrzeugs aufzufüllen; das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass der Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hierdurch nicht entfällt und erkannte das Ereignis als Arbeitsunfall an, wodurch der Kläger Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch die Beklagte hat.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 27/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Tankstopp während einer dienstlichen Fahrt, unmittelbar am Betriebsweg gelegen, führt nicht zum Wegfall des Unfallschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 11.12.2023, dass der Auffahrunfall während des Tankens einen Arbeitsunfall darstellt.
Das Gericht hebt hervor, dass Betriebswege, einschließlich damit verbundener Vorbereitungshandlungen wie Tanken, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Der Kläger erlitt beim Unfall körperliche Verletzungen und erhielt zunächst Behandlungen, deren Kosten von der Beklagten übernommen wurden.
Der Kläger war auf dem Rückweg von einem dienstlichen Termin und musste tanken, um seine dienstliche Fahrt fortsetzen zu können.
Das Gericht widerlegt die Ansicht, dass Tanken als rein privatwirtschaftliche Verrichtung anzusehen sei, und stellt es stattdessen als notwendige Maßnahme zur Fortsetzung der dienstlichen Tätigkeit dar.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dem Tankvorgang und der dienstlichen Tätigkeit für den Versicherungsschutz.
Die Beklagte ist zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten beider Instanzen verpflichtet, eine Revision wird nicht zugelassen.


Versicherungsschutz auf Betriebswegen
Arbeitnehmer sind während ihrer Betriebswege gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Ein Betriebsweg liegt vor, wenn sich Beschäftigte auf dem direkten Hin- oder Rückweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befinden. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht nur auf die reine Wegstrecke, sondern umfasst auch bestimmte Vorbereitungshan[…]


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