Gericht bestätigt: Neue Tätigkeit beendet Berufsunfähigkeitsrente
Der Fall betrifft einen Streit über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei das OLG Nürnberg mit Hinweisbeschluss vom 15.12.2023 (Az.: 8 U 1646/23) beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückzuweisen, da die Klägerin nach Auffassung des Gerichts eine ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausübt und daher nicht mehr als berufsunfähig gilt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Nürnberg plant, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Fall einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abzulehnen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Im Kern geht es darum, dass die Klägerin eine andere ihrer Qualifikation und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausführt und somit nicht mehr als berufsunfähig angesehen wird.
Die Beklagte hatte die Berufsunfähigkeit zunächst anerkannt, stellte die Leistungen aber ein, als die Klägerin eine neue Tätigkeit aufnahm.
Das Landgericht sah keinen Anspruch der Klägerin auf weitere Leistungen, da sie in der Lage ist, eine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit auszuüben.
Das Berufungsgericht folgt dieser Einschätzung und weist darauf hin, dass ein Versicherungsfall einstimmig als nicht mehr gegeben betrachtet wird.
Die Entscheidung berücksichtigt unter anderem, dass die Klägerin die neue Tätigkeit gesundheitlich ausführen kann und diese ihrer bisherigen Lebensstellung nicht widerspricht.
Die formellen Anforderungen für die Mitteilung über die Einstellung der Leistungen wurden als erfüllt angesehen.
Die Berufung wird als offensichtlich aussichtslos betrachtet, da die wesentlichen Tatsachen keine andere Entscheidung als die des Landgerichts rechtfertigen.
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