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Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit bei Fatigue-Erkrankung

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Gericht zwingt Versicherer zur Zahlung bei Fatigue-Erkrankung

Im vorliegenden Fall ging es um die Klage einer Grundschullehrerin gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit infolge eines Chronischen Fatigue Syndroms forderte; das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Klägerin seit Mai 2016 berufsunfähig sei und sprach ihr rückwirkend Leistungen zu.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 371/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Klägerin, eine Grundschullehrerin, aufgrund eines Chronischen Fatigue Syndroms seit Mai 2016 berufsunfähig ist.
Die Versicherung wurde verurteilt, rückwirkend Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen sowie die Klägerin von der Beitragszahlung freizustellen und an Überschussanteilen zu beteiligen.
Der Versuch der Versicherung, die Berufsunfähigkeit in Frage zu stellen, scheiterte; das Gericht stützte sich auf medizinische Gutachten, die die Berufsunfähigkeit bestätigten.
Eine verzögerte Leistungsentscheidung der Versicherung führte zu deren Verzug und zur Verpflichtung, Zinsen zu zahlen.
Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden nicht zugesprochen, da zum Zeitpunkt der Mandatierung kein Verzug vorlag.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung umfassender medizinischer Begutachtung und die Verpflichtung der Versicherungen zur zügigen Bearbeitung von Leistungsanträgen.


Chronische Fatigue – Warnung für Versicherer
Erschöpfung, Mattigkeit und die völlige Unfähigkeit, auch nur die leichtesten Tätigkeiten auszuführen – das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine schwerwiegende, jedoch oft verkannte Erkrankung. Patienten, die darunter leiden, kämpfen nicht nur mit körperlichen Beschwerden. Sie stoßen häufig auf Unverständnis und Zweifel an der Existenz ihrer Krankheit.

Berufsunfähigkeitsversicherer stehen in der Pflicht, solche Fälle ernst zu nehmen und gründlich zu prüfen. Oft fehlt jedoch das nötige Wissen, um Fatigue-Erkrankungen korrekt einzuordnen. Die Folgen sind Fehlentscheidungen und Ärger mit betroffenen Versicherten. Medizinische Gutachten gewinnen hier an entscheidender Bedeutung.

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