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Verkehrsunfall – Auswahl des Sachverständigen

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Verkehrsunfall-Urteil: OLG Frankfurt entscheidet über Schadensregulierung
In einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrschulfahrzeug beschädigt wurde, hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Kläger teilweise Anspruch auf weitere Ersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat, einschließlich der vollen Sachverständigenkosten und der Mehrheit der angeforderten Mietwagenkosten, jedoch ohne den Umsatzsteueranteil auf die merkantile Wertminderung.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 294/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Kläger, ein Fahrschulinhaber, hat nach einem Unfall mit einem von seiner Fahrschule genutzten Fahrzeug teilweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Versicherung des Unfallgegners durchgesetzt.
Das Gericht anerkannte die volle Höhe der Sachverständigenkosten und größtenteils die angeforderten Mietwagenkosten, verneinte aber den Anspruch auf den Umsatzsteueranteil der merkantilen Wertminderung.
Es wurde betont, dass der Geschädigte nicht zu überobligatorischen Anstrengungen zur Schadensminderung verpflichtet ist, aber im Falle von Reparaturverzögerungen eine gewisse Erkundigungspflicht besteht.
Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Differenzbesteuerung erfüllt waren, wodurch der Umsatzsteueranteil bei der Wertminderung abgezogen wurde.
Die Entscheidung beinhaltet auch Hinweise auf die Verpflichtung des Geschädigten, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.
Das Urteil lässt Revision zu, da die Frage der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer auf die merkantile Wertminderung höchstrichterlich nicht entschieden ist.


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