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Nutzungsausfallentschädigung – älteres Fahrzeug (15 Jahre)

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: I-1 W 24/08
Beschluss vom 02.07.2008

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. März 2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt D. in Düsseldorf bewilligt.

Gründe:

Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist auch begründet.

Entgegen dem Landgericht bietet die beabsichtigte Klage insgesamt hinreichende Aussicht auf Erfolg. Vor dem Hintergrund des in dem Prozesskostenhilfeverfahren maßgeblichen Vortrags der Antragstellerin kann sie von der Antragsgegnerin den begehrten Nutzungsausfallersatz für die Zeit von 312 Tagen in Höhe eines Tagessatzes von 29 EUR verlangen. Soweit das Landgericht die Auffassung vertritt, dass angesichts des langen Zeitraumes des begehrten Nutzungsausfallersatzes die Heranziehung der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch (nach welchem sich für das streitgegenständliche Fahrzeug, einem 15 Jahre alten VW Passat mit einer Kilometerleistung von etwa 205.000 nach einer Herabstufung um zwei Gruppen ein täglicher Nutzungsausfallbetrag von jedenfalls 29 EUR ergibt) nicht angebracht sei, weil die Tabelle auf durchschnittlichen Mietsätzen beruhe und daher im Falle längerer Nutzungsausfallzeiten nicht für die Bestimmung des Ausfallschadens geeignet sei, folgt dem der Senat nicht. Der Senat hat bereits in seiner – auch von der Antragstellerin zitierten – Entscheidung vom 8. März 2004 im einzelnen ausgeführt, dass er es (auch in Ansehung einer hiervon abweichenden Rechtsprechung anderer Gerichte) zur Berechnung eines langfristigen Nutzungsausfallschadens als grundsätzlich zulässig ansieht, auf die in der Rechtsprechung durchgehend als praktikabel und angemessen anerkannte Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zurückzugreifen. Der Umstand, dass es sich bei den Werten der Tabelle um bereinigte, d.h. um Vermietergewinn, Verwaltungskosten und ersparte Eigenbetriebskosten ermäßigte Mietsätze handelt, führt nämlich nicht notwendig zu der Annahme, dass die Werte n[…]


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