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Geschwindigkeitsmessung – Verkehrsüberwachungsvorschriften nicht eingehalten – Auswirkung

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Gericht bestätigt Gültigkeit von Geschwindigkeitsmessung trotz Schulungsmängeln
In einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat das OLG Celle entschieden, dass die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Burgdorf zulässig, aber unbegründet ist, trotz der Rüge des Betroffenen bezüglich nicht eingehaltener Verkehrsüberwachungsvorschriften und der Qualifikation des Messbeamten. Das Gericht legte fest, dass die festgesetzte Geldbuße von 140 € angemessen ist, da keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen nicht regulären Fall vorlagen, und die Abweichung von Verwaltungsvorschriften keinen direkten Einfluss auf das Messergebnis oder das Verhalten des Betroffenen hatte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 348/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte in einem Bußgeldverfahren (Az.: 2 ORbs 348/23) die Entscheidung des Amtsgerichts Burgdorf, welche eine Geldbuße von 140 € gegen einen Lkw-Fahrer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h verhängte.
Der Betroffene reichte eine Rechtsbeschwerde ein, die sich insbesondere gegen die Qualifikation des Messbeamten und die Einhaltung der Vorschriften für die Verkehrsüberwachung richtete.
Das OLG ließ die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zu, verwies jedoch darauf, dass die Nichteinhaltung bestimmter Verwaltungsvorschriften keinen direkten Einfluss auf das Messergebnis oder das Verhalten des Betroffenen hat.
Die Beschwerde wurde als unbegründet verworfen, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass es sich nicht um einen Regelfall handelt, und die Regelgeldbuße angemessen festgesetzt wurde.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der standardisierten Messverfahren und der Qualifikation des Messpersonals, zeigt aber auch auf, dass kleinere Abweichungen von Verwaltungsvorschriften nicht zwingend das Messergebnis oder die Rechtsfolgen beeinflussen.
Der Beschluss betont, dass die Einordnung einer Straße als Kraftfahrstraße ausschließlich auf der Beschilderung beruht und nicht auf der Bauart der Straße oder der Interpretation durch Kraftfahrer oder Messpersonal.
Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen.
Dieser Fall verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen bei der Geschwindigkeitsüberwachung und die Notwendigkeit einer präzisen Befolgun[…]


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