Wenn zwei verheiratete Menschen sich dazu entschließen, künftig getrennte Wege zu gehen, bringt dies eine wahre Vielzahl an Veränderungen mit sich. Diese Veränderungen betreffen nicht nur die persönliche Lebenssituation des jeweils einzelnen Partners, es sind auch finanzielle Folgen zu erwarten. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist der Versorgungsausgleich nach der Scheidung. Als Versorgungsausgleich wird der Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Zeit der Ehe erworben wurden, verstanden.
Diejenige Person, die während der Ehezeit geringere Rentenansprüche erwerben konnte, hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Partner. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Familienrecht als fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Versorgungsausgleich dient der finanziellen Gleichberechtigung nach der Scheidung
Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden, werden ausgeglichen.
Rechtliche Grundlage ist das Familienrecht im BGB
Jeder geringer verdienende Partner hat Anspruch auf Ausgleich.
Ablauf des Versorgungsausgleichs umfasst mehrere Schritte
Antrag beim Familiengericht, Überprüfung der Rentenanwartschaften, gerichtliche Berechnung des Ausgleichswerts, Beschluss und Durchführung durch den Rentenversicherungsträger.
Berechnung des Ausgleichswerts basiert auf dem Ehezeitanteil
Die Hälfte des während der Ehe erworbenen Rentenanspruchs wird ausgeglichen.
Interne und externe Teilung als Methoden des Versorgungsausgleichs
Interne Teilung: Übertragung innerhalb desselben Versorgungssystems.
Externe Teilung: Übertragung zu einem anderen Versorgungsträger mit Zustimmung.
Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge unterliegen dem Versorgungsausgleich
Keine Differenzierung zwischen verschiedenen Quellen der Rentenanwartschaften.
Ausnahmen und Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
Möglichkeiten des Verzichts, Ausschlusses bei Ehevertrag, geringfügige Anrechte.
Internationale Aspekte berücksichtigen EU-Recht und internationale Abkommen
Vollstreck[…]