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Werkvertrag – Mängelbeseitigungsvorschuss bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen

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OLG Köln: Vorschussanspruch für Mängelbeseitigung bei Nachbesserungsfehlschlag
Im vorliegenden Fall wies das OLG Köln die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Bonn, welches der Klägerin einen Anspruch auf Vorschuss für die Mängelbeseitigung eines Bauwerks zusprach, nachdem mehrere Nachbesserungsversuche der Beklagten fehlgeschlagen waren. Der Kern des Falls bezieht sich auf das Recht des Bestellers auf einen Mängelbeseitigungsvorschuss, wenn Nachbesserungen nicht erfolgreich waren oder ihm unzumutbar geworden sind.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 126/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Köln bestätigte das Urteil des Landgerichts Bonn, das der Klägerin einen Anspruch auf Vorschuss für die Mängelbeseitigung zuerkannte, nachdem mehrfache Nachbesserungsversuche der Beklagten fehlgeschlagen waren.
Der Anspruch auf den Mängelbeseitigungsvorschuss besteht auch ohne weitere Fristsetzung zur Nacherfüllung, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder dem Besteller unzumutbar geworden ist.
Eine einmal vereinbarte Sanierungsmethode kann vom Auftragnehmer nicht mehr eingefordert werden, wenn durch fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche eine andere Methode wirtschaftlich sinnvoller wird.
Die Beklagte kann nicht argumentieren, dass die Klägerin die erfolglosen Nachbesserungsarbeiten zu vertreten hat, wenn ihr bereits zuvor eine weitere Nachbesserung unzumutbar geworden war.
Die Entscheidung zur Mängelbeseitigung und die Kostenübernahme durch die Beklagte basieren auf einer sorgfältigen und überzeugenden Begründung des Landgerichts, welche die mehrfachen erfolglosen Nachbesserungsversuche und die mangelhafte Arbeitsweise der Beklagten berücksichtigt.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weshalb eine Entscheidung durch Beschluss und nicht durch Urteil erfolgte.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte, und das Urteil sowie der Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Mängel an Bauleistungen und das Recht auf Vorschuss
Bei Bauleistungen kommt es häufig vor, dass Mängel auftreten. In solchen Fällen hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung durch den Auftragnehmer. Führen mehrere Nachbesserungsversuche jedoch nicht zum Erfolg, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

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