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Grundbuchlöschung einer Zwangshypothek

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OLG Hamm: Fehlerhafte Zwangssicherungshypothek führt zu Löschungsanordnung
Im Urteil des OLG Hamm, Az.: I-15 W 132/15 vom 07.04.2015 wird das Grundbuchamt angewiesen, eine zugunsten des Beteiligten zu 2) eingetragene Zwangssicherungshypothek zu löschen, da die Eintragung unter Verletzung zwingender vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen erfolgt ist, ohne dass eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren angeordnet oder die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-15 W 132/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 07.04.2015 (Az.: I-15 W 132/15) die Löschung einer Zwangssicherungshypothek über 20.000,00 € angeordnet.
Die Löschung erfolgte, weil die Hypothekeneintragung gegen vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen verstieß, wobei die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Eintragung erfolgreich war.
Ein vollstreckbarer Titel für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek fehlte, da die zugrunde liegende Entscheidung zum Zugewinnausgleich nicht rechtskräftig und ihre sofortige Wirksamkeit nicht angeordnet war.
Das Grundbuchamt hatte sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, was hier nicht der Fall war.
Die Entscheidung zum Zugewinnausgleich im Zuge der Scheidung der Beteiligten war nicht wirksam, was die Grundlage für die Löschung der Hypothek bildete.
Das Gericht ordnete keine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren an und ließ keine Rechtsbeschwerde zu, betonend, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren.


Zwangshypotheken und ihre Löschung
Zwangshypotheken werden im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetragen und dienen der Besicherung von Forderungen. Sind diese Forderungen jedoch nicht rechtskräftig oder es liegen keine vollstreckbaren Titel vor, kann eine solche Zwangshypothek wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Hierbei müssen stets die vollstreckungsrechtlichen sowie die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Zwangshypothek möglich und oftmals der einzige Weg zur […]


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