Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

BGH zur Halterhaftung eines brennenden Fahrzeugs

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Bundesgerichtshof zur Haftung bei einem Fahrzeugbrand
Ein Fahrzeugbrand mit unbekannter Ursache wirft unweigerlich die Frage nach der Haftung des Fahrzeughalters auf. In einem aktuellen Fall hatte sich ein abgestellter Motorroller aus ungeklärter Ursache entzündet und einen erheblichen Schaden verursacht. Die daraus resultierende Problematik der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung im Straßenverkehr nach § 7 Abs. 1 StVG stand im Mittelpunkt der Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) und des Bundesgerichtshofs (BGH).

[toc]


✔ Das Wichtigste in Kürze

BGH präzisiert Voraussetzungen für Halterhaftung bei Fahrzeugbränden

Entscheidung stellt klar, dass ein spezifischer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Betriebsgefahr des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße leichte Entflammbarkeit von Betriebsstoffen oder Materialien reicht nicht aus, um eine Halterhaftung zu begründen.

Beweislast liegt beim Anspruchsteller

Geschädigte müssen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schaden und Betriebsgefahr des Fahrzeugs nachweisen.
Ein Anscheinsbeweis, der die Beweislast umkehrt, ist nicht ohne weiteres anwendbar.

Kritik des BGH an der Entscheidung des OLG

BGH hebt Urteil des OLG auf und verweist die Sache zur erneuten Prüfung zurück.
Kritikpunkt: OLG hat die Voraussetzungen für die Zurechnung der Betriebsgefahr nicht zutreffend berücksichtigt.

Bedeutung für die Praxis und zukünftige Fälle

Urteil schafft Klarheit über die Voraussetzungen der Halterhaftung und die erforderliche Beweisführung bei Fahrzeugbränden mit unbekannter Ursache.
Auswirkungen auf Beweisführung und Prozessstrategien, sowohl für Geschädigte als auch für Fahrzeughalter und deren Versicherer.

Grenzen der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung

BGH betont, dass nicht jeder Schaden, der in Verbindung mit dem Fahrzeug steht, automatisch zur Haftung des Halters führt.
Notwendigkeit eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Schaden und Betrieb des Fahrzeugs.

Divergierende Ansichten der Gerichte
Während das OLG zunächst zugunsten des Klägers entschied und eine Haftung des Halters trotz der unbekannten Brandursache bejahte, sah der BGH diese Entscheidung kritisch.

[capt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv