OLG München entscheidet Gebührenstreit um Dachterrassennutzung
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Kosten für die Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung, die das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse für die Wohneinheit Nr. 33 betrifft, sich lediglich auf die 22 Sondereigentumseinheiten von Haus 3 beziehen und somit 1.100 € betragen, da nur diese Einheiten rechtlich von der Änderung betroffen sind. Die weitergehende Beschwerde gegen die ursprüngliche Kostenrechnung von 5.250 €, die alle 105 Einheiten umfasste, wurde zurückgewiesen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg wurde dahingehend geändert, dass die Kosten für die Eintragung der Änderung der Teilungserklärung sich auf 1.100 € belaufen, basierend auf 22 betroffenen Sondereigentumseinheiten.
Die Änderung der Teilungserklärung betrifft eine Erweiterung des Sondernutzungsrechts an einer Dachterrasse für die Wohneinheit Nr. 33.
Die Kostenrechnung des Grundbuchamts wurde von ursprünglich 5.250 € auf 1.100 € korrigiert, da die übrigen Einheiten rechtlich nicht von der Änderung betroffen sind.
Sondernutzungsrechte und ihre Änderungen beeinflussen die rechtliche und tatsächliche Situation des Sondereigentums und lösen entsprechende Gebühren aus.
Die Erhebung der Gebühr erfolgt für jedes rechtlich betroffene Sondereigentum gesondert.
Im vorliegenden Fall waren nur die Einheiten in Haus 3 als „betroffen“ von der Änderung anzusehen, was zu einer Reduzierung der Gebühren führte.
Das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Grundbuchamts war gebührenfrei; Kosten wurden nicht erstattet.
Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum
Mit dem Erwerb einer Wohnungseigentumseinheit gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher. Neben dem Sondereigentum an der Wohneinheit selbst hat der Eigentümer Anspruch auf die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören Treppenhaus, Flure und häufig auch Garten- oder Freiflächen.
Ein wesentlicher Bestandteil sind sogenannte Sondernutzungsrechte. Sie gewähren einzelnen Wohnungseigentümern die ausschließliche Nutzung bestimmter zum Gemeinschaftseigentum gehörender Flächen oder Anlagen. Typische Beispiele sind Ga[…]