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Prüfung des Umfangs der Vertretungsmacht durch das Grundbuchamt

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OLG klärt Vertretungsmacht bei Grundstücksverkauf und Vorkaufsrecht
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Abwesenheitspfleger, innerhalb seines Wirkungskreises, befugt ist, einen Rangrücktritt eines Vorkaufsrechts hinter eine Grundschuld zu bewilligen, auch wenn dies ursprünglich nicht explizit im Wirkungskreis enthalten war, da dies als weniger eingriffsintensiv als die Löschung des Vorkaufsrechts anzusehen ist.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 100/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 08.06.2015 in der Sache Az.: 20 W 100/15 entschieden, dass der Wirkungskreis eines Abwesenheitspflegers auch die Bewilligung eines Rangrücktritts eines Vorkaufsrechts umfasst, wenn er ursprünglich nur zur Löschung dieses Rechts befugt war.
Ein Grundbuchamt darf den Antrag auf Eintragung eines solchen Rangrücktritts nicht allein deshalb zurückweisen, weil der Pfleger zum Zeitpunkt der Bewilligung formal nicht dazu befugt war; eine nachträgliche Erweiterung des Wirkungskreises des Pflegers rechtfertigt die Eintragung.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung des Wirkungskreises eines Pflegers und dessen Interpretation im Sinne des Schutzes des Vertretenen.
Zentral ist die Auffassung, dass die Erklärung eines Rangrücktritts als weniger eingriffsintensiv als die Löschung eines Vorkaufsrechts gilt und somit im Interesse des Vertretenen liegen kann.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis des Grundbuchrechts und betont die Notwendigkeit einer flexiblen Auslegung des Wirkungskreises eines Pflegers.
Das Urteil stellt klar, dass das Grundbuchamt die Vertretungsmacht eines Abwesenheitspflegers eigenständig prüfen muss, dabei aber den Schutz des Vertretenen im Blick behalten soll.
Das OLG weist darauf hin, dass ein zu enger Wirkungskreis des Pflegers nicht zwingend dessen Handlungsmöglichkeiten begrenzt, wenn das Handeln dem Wohl des Vertretenen dient.
Das Verfahren zeigt auch die Bedeutung gerichtlicher Genehmigungen und deren Einfluss auf die Eintragungsfähigkeit von Grundbuchänderungen.


Abwesenheitspfleger und Grundbuchverfahren
Nicht immer sind Eigentümer in der Lage, selbst über ihr Grundstückseigentum zu verfügen. In solchen Fällen werden durch Gerichte Abwesenheitspfleger bestellt. Diese übernehmen bestimmte Auf[…]


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