Klarheit im Erbrecht: OLG stärkt Position von Testamentsvollstreckern
Das OLG Karlsruhe hat im Fall Az.: 11 Wx 29/15 entschieden, dass der Grundstückserwerb durch den Testamentsvollstrecker eines minderjährigen Alleinerben keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, da die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung aus dem Nachlass und nicht durch den Minderjährigen selbst erfolgt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das OLG Karlsruhe hebt die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Mannheim auf und weist dieses an, den Eintragungsantrag des Testamentsvollstreckers nicht zurückzuweisen.
Der Testamentsvollstrecker handelt im Namen des minderjährigen Alleinerben, ohne dass eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
Der Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, bezahlt aus dem Nachlass, unterliegt der Dauertestamentsvollstreckung.
Die gerichtliche Auffassung bestätigt, dass Testamentsvollstrecker, auch bei Minderjährigen, grundsätzlich unbeschränkt verfügungsbefugt sind.
Es wird klargestellt, dass die Anforderung einer familiengerichtlichen Genehmigung für den Grundstückserwerb durch einen Minderjährigen nicht zutreffend ist, wenn der Erwerb durch einen Testamentsvollstrecker aus dem Nachlass finanziert wird.
Das Urteil betont, dass das Grundbuchamt nicht die Aufgabe hat, die Gültigkeit des Kausalgeschäfts zu prüfen.
Grundstückserwerb durch Testamentsvollstrecker
Der Grundstückserwerb ist häufig mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Besondere Herausforderungen ergeben sich, wenn der künftige Eigentümer minderjährig ist und der Erwerb durch einen Testamentsvollstrecker erfolgt. In solchen Konstellationen kollidieren Sachverhalte aus verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Erbrecht, Grundstücksrecht und Familienrecht.
In der Regel obliegt Minderjährigen bei Rechtshandlungen mit weitreichenden Folgen ein besonderer Schutz. Gleichzeitig verfügt der Testamentsvollstrecker über weitreichende Befugnisse zur Abwicklung des Nachlasses. Es stellt sich die Frage, inwieweit bei einem Grundstückserwerb für den minderjährigen Alleinerben zusätzliche Sicherungsmechanismen erforderlich sind.
Der Fall im […]