Fristlose Kündigung nach eidesstattlicher Aussage: Gerichtsurteil stärkt Arbeitnehmerrechte
In dem Fall beim Landesarbeitsgericht Hamm mit dem Aktenzeichen 18 Sa 1663/14 entschied das Gericht, dass die fristlose Kündigung eines leitenden Pflegekraftmitarbeiters aufgrund der Abgabe einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung unrechtmäßig war. Der Kläger behielt sein Arbeitsverhältnis, da das Gericht keine vorsätzliche Falschangabe sah und eine Abmahnung als ausreichend ansah.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 18 Sa 1663/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung der Beklagten zurück und entschied zugunsten des Klägers.
Der Kläger wurde beschuldigt, eine unrichtige eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben, was zur fristlosen Kündigung führte.
Das Gericht fand keine vorsätzliche Falschangabe durch den Kläger.
Eine Abmahnung wäre in diesem Fall ein angemessener Schritt gewesen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Die fristlose Kündigung wurde als unrechtmäßig angesehen, das Arbeitsverhältnis des Klägers blieb bestehen.
Das Gericht berücksichtigte die lange Beschäftigungsdauer und die emotionale Belastung des Klägers durch die Herabstufung seiner Position.
Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Falschaussagen im Arbeitsverhältnis
Der Ausspruch einer fristlosen Kündigung ist für Arbeitnehmer einer der gravierendsten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Oftmals stehen dahinter Vorwürfe des Arbeitgebers, wie die Abgabe einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung seitens des Arbeitnehmers. Doch wann ist eine derartige Kündigung gerechtfertigt?
Grundsätzlich sind eidesstattliche Versicherungen als Teil eines Gerichtsverfahrens von immenser Bedeutung. Falschaussagen können für den weiteren Prozessverlauf entscheidend sein und stellen eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten d[…]