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Kündigungsschutzverfahren – Erledigung durch Vergleich – Wertfestsetzung

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Gerichtsurteil zu Bewertung von Vergleichsbestandteilen bei Kündigungsschutzverfahren
In einem Kündigungsschutzverfahren zwischen einer Klägerin und ihrem Arbeitgeber endete der Streit durch einen Vergleich, in dem die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wurde. Zusätzlich wurden Regelungen zu Gehaltsansprüchen, Prämien, der Nutzung eines Dienstwagens und weiteren Leistungen festgelegt.

Das Landesarbeitsgericht München entschied über die Beschwerde der Klägerin bezüglich der Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit und setzte diesen auf € 48.142,49 fest, während einige Aspekte des Vergleichs angepasst wurden. Die Entscheidung umfasste detaillierte Betrachtungen zu den verschiedenen Vergütungs- und Leistungsbestandteilen des Vergleichs und deren Auswirkungen auf den Gegenstandswert.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ta 170/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Kündigungsschutzverfahren den Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit auf € 48.142,49 festgesetzt.
Der Vergleich umfasste die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung sowie Regelungen zu Gehaltsansprüchen, Prämien und der Nutzung eines Dienstwagens.
Es wurden detaillierte Betrachtungen zu den verschiedenen Vergütungs- und Leistungsbestandteilen des Vergleichs und deren Auswirkungen auf den Gegenstandswert durchgeführt.
Die Entscheidung berücksichtigte arbeitsvertragliche Regelungen, Freistellungsvereinbarungen und Zusatzleistungen wie Jahressondervergütungen und Prämien.
Das Gericht legte Wert auf die Wirtschaftlichkeit der Regelungen und deren rechtliche Bewertung, insbesondere bezüglich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Leistungen.
Der Beschluss war teilweise eine Korrektur des ursprünglichen Beschlusses des Arbeitsgerichts München und berücksichtigte umfassend die Interessen der Klägerin.
Die Entscheidung ist unanfechtbar


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