BGH
Az: 4 StR 371/01
Beschluss vom 20.06.2002
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juni 2002 beschlossen:
Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte.
Gründe:
I.
1. Das Amtsgericht Heidelberg hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Heidelberg den Schuldspruch dahin abgeändert, daß er nur der fahrlässigen Körperverletzung schuldig sei, und auf eine geringere Geldstrafe erkannt.
Nach den Feststellungen des Berufungsurteils führte der Angeklagte, der zur Tatzeit seinen Wohnsitz im Inland hatte, am 28. Juni 1999 im öffentlichen Straßenverkehr einen Personenkraftwagen und fuhr infolge von Unachtsamkeit auf ein verkehrsbedingt haltendes Kraftfahrzeug auf, dessen Fahrerin durch den Aufprall verletzt wurde. Am Tattag war der Angeklagte nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis. Diese war ihm seit 1987 mehrfach, zuletzt am 21. Oktober 1992 durch das Amtsgericht Schwetzingen unter Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung bis zum 27. November 1993, entzogen worden. Seinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte er im Jahre 1994 zurückgenommen, nachdem das eingeholte medizinisch-psychologische Gutachten negativ ausgefallen war. Der Angeklagte besaß aber eine spanische Fahrerlaubnis, die er während eines von 1995 bis Ende 1996 dauernden Spanienaufenthalts erworben hatte. Eine isolierte Sperrfrist, die das Amtsgericht Heidelberg mit Strafbefehl vom 9. Oktober 1997 wegen[…]