Richtervorwürfe erschüttern Traunsteiner Beweisverfahren – Gericht entscheidet auf Richterablehnung
Im Urteil des Landgerichts Traunstein geht es um ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt und ein Beweisbeschluss geändert wurde. Die Antragsgegnerin hatte erfolgreich die Befangenheit eines Richters geltend gemacht, was zur Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses und zur Neubestellung eines Sachverständigen führte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Traunstein entschied am 09.02.2024 über die Befangenheit eines Richters im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens.
Ein Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin führte zur Aufhebung eines früheren Beschlusses und zur Neubestellung eines Sachverständigen.
Die Entscheidung basierte auf der Befürchtung der Partei, der Richter sei nicht unparteiisch, was nach allgemeiner Beurteilung als objektiver Grund anerkannt wurde.
Das Gericht betonte, dass nicht die tatsächliche Befangenheit des Richters, sondern der Anschein der Befangenheit maßgeblich ist.
Die Neubestellung eines weiteren Sachverständigen gegen den Willen einer Partei wurde als nicht von § 361 ZPO gedeckt angesehen.
Der Sachverständige wurde darauf hingewiesen, persönlich zum Termin zu erscheinen und das Gutachten zu erstatten, bei Nichterscheinen drohen Ordnungsmittel.
Die mündliche Anhörung des Sachverständigen sollte sich auf spezifische, zuvor aufgeworfene Fragestellungen beschränken.
Die Frage nach dem vertraglich Geschuldeten wurde als Rechtsfrage identifiziert, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein kann.
Richterliche Befangenheit: Wann ein Richter in einem Beweisverfahren abgelehnt werden kann
Bei Gerichtsverfahren ist es von großer Bedeutung, dass die Richter unparteiisch und unbefangen urteilen. Wird dies jedoch angezweifelt, so kann es zur Ablehnung eines Richters kommen.
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