Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kaskoversicherung – Gewalteinwirkung von außen zurückgehender Fahrzeugbeschädigung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Lamborghini-Schaden: Gericht zwingt Versicherung zur Zahlung bei Vandalismus-Verdacht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2015 unter dem Aktenzeichen 12 U 421/14 entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaskoversicherungsvertrag für seinen beschädigten Lamborghini Gallardo hat. Die Versicherung muss dem Kläger 36.785,71 € zahlen, da die Beschädigungen am Fahrzeug auf eine Gewalteinwirkung von außen zurückgehen und somit ein Versicherungsfall vorliegt. Das Gericht wies darauf hin, dass der Versicherer die Beweislast trägt, wenn er behauptet, der Schaden sei vorsätzlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführt worden. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung nicht nachweisen, dass der Kläger den Schaden selbst verursacht hat. Die Revision wurde nicht zugelassen.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 421/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt den Anspruch des Klägers auf Schadensersatz für die Beschädigungen an seinem Lamborghini Gallardo.
Der Versicherungsfall „Unfall“ wird durch Gewalteinwirkung von außen anerkannt, unabhängig von der Absicht hinter der Schadensverursachung.
Die Beweislast liegt beim Versicherer, der behauptet, der Schaden sei vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht worden.
Im Ergebnis konnte die Versicherung nicht beweisen, dass der Kläger den Schaden selbst verursacht hat.
Die Zahlung von 36.785,71 € nebst Zinsen wird der Versicherung auferlegt; die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten werden jedoch nicht ersetzt.
Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wird abgeändert und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Fahrzeugbeschädigungen: Wer haftet?
Kfz-Kaskoversicherungen bieten Schutz vor Fahrzeugschäden unterschiedlicher Ursachen. Eine der Kernleistungen ist die Absicherung bei Unfällen – darunter fallen auch Beschädigungen durch Gewalteinwirkung von außen. In der Praxis ergeben sich jedoch häufig Streitfragen darüber, welche Schäden tatsächlich von der Versicherung getragen werden müssen.

Dies veranschaulicht die Komplexität rund um die teilkaskoversicherten Risiken. Besonders bei hochwertigen Fahrzeugen können schnell hohe Reparaturkosten anfallen, die zu Diskussionen zwischen Ve[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv