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Zu Unrecht bezogene Leistungen in der Grundsicherung wegen verschwiegenen Einkommens

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Jobcenter fordert zu Unrecht bezogene Leistungen zurück: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit – Transparenz und Ehrlichkeit bei Einkünften gefordert
Das Gericht SG Neuruppin hat die Klagen eines Ehepaars abgewiesen, das zu Unrecht Leistungen der Grundsicherung bezog, weil es Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit verschwiegen hatte. Die Kläger hatten versäumt, dem Jobcenter ihr tatsächliches Einkommen mitzuteilen, was zur teilweisen Aufhebung der Bewilligungsbescheide und einer Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen führte. Das Gericht fand, dass die Kläger grob fahrlässig gehandelt hatten, indem sie ihre Einkünfte nicht angaben und somit keine Ansprüche auf die erhaltenen Leistungen hatten.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 26 AS 33/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht wies die Klagen gegen die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide des Jobcenters ab.
Die Kläger hatten Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit verschwiegen und somit zu Unrecht Leistungen erhalten.
Das Jobcenter war berechtigt, die Bewilligungen teilweise aufzuheben und die Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Beträge zu fordern.
Die Kläger hatten mindestens grob fahrlässig gehandelt, indem sie ihr Einkommen nicht angaben.
Die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide waren sowohl formell als auch materiell rechtmäßig.
Das Gericht fand keine Veranlassung, den Klägern hinsichtlich ihrer Pflicht zur Offenlegung ihres Einkommens Vertrauensschutz zu gewähren.
Die Kläger konnten sich nicht darauf berufen, keinen Gewinn erzielt zu haben, da sie bereits die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit verneint hatten.
Die Entscheidung beruhte auf der Feststellung, dass die Kläger die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hatten.


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