Unwetterwarnung verfehlt: Hagener Gericht hält umherfliegende Gartenmöbel für verkehrssicherungspflichtwidrig
In einem bemerkenswerten Fall vor dem Landgericht Hagen wurden Mieter zur Verantwortung gezogen, weil ihre Gartenmöbel während eines Sturms auf ein geparktes Auto flogen und dieses beschädigten. Das Gericht urteilte, dass die Mieter ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatten, indem sie die Möbel nicht ausreichend gegen das Wetter gesichert hatten. Sie wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 11.000 Euro sowie zu weiteren Kosten verurteilt. Interessanterweise wurde die Klage gegen die Hauseigentümerin abgewiesen, da sie keine direkte Verantwortung für die Sicherung der Möbel trug.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Während eines Sturms wurden Gartenmöbel von einer Dachterrasse auf ein darunter geparktes Auto geweht, was zu erheblichen Schäden führte.
Die Mieter wurden für die Schäden verantwortlich gemacht, da sie es versäumt hatten, die Möbel sturmsicher zu befestigen.
Sie müssen nun den entstandenen Schaden sowie Zinsen und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zahlen.
Die Klage gegen die Eigentümerin des Hauses wurde abgewiesen, da sie keine Kontrolle über die Sicherung der Möbel hatte.
Das Urteil betont die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht und der angemessenen Vorsorge bei Unwetterwarnungen.
Verkehrssicherungspflicht und Gartenmöbel
Windböe schleudert Gartenmöbel auf Auto: Verkehrssicherungspflicht verletzt?(Symbolfoto: Elena Dijour /Shutterstock.com)
In Deutschland haftet jeder für die Schäden, die er anderen zufügt und schuldhafter Weise versäumt, Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGH). Besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen, wie etwa Terrassen, muss man bei Unwetterwarnungen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um drohende Gefahren zu verhindern. Dies gilt insbesondere für loses Mobiliar, wie Gartenmöbel. Wird eine Ver[…]