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Klage eines Kaufmanns unter seiner Firma zulässig?

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Kaufmann klagt unter Firmennamen: Handelsrechtliche Grundsatzentscheidung durch OLG Rostock“ [80 Zeichen inkl. Leerzeichen]
In dem Urteil des OLG Rostock wird die Berufung eines Kaufmanns, der unter seiner Firmenbezeichnung geklagt hatte, zurückgewiesen. Der Senat sieht keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung, da weder grundsätzliche Bedeutung für die Rechtssache besteht noch die Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gegeben ist. Zentral ist dabei die Feststellung, dass die Klage unter der Firmenbezeichnung des Kaufmanns zulässig ist und dass keine Ansprüche gegen die Beklagte auf Schadensersatz unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten bestehen, unter anderem weil kein sittenwidriges Verhalten der Beklagten festgestellt werden konnte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 449/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG Rostock weist die Berufung eines Kaufmanns zurück, der unter seiner Firmenbezeichnung geklagt hatte.
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine Rechtsfortbildung oder einheitliche Rechtsprechung erforderlich ist.
Eine Klage unter der Firmenbezeichnung ist zulässig, und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte.
Es wurde kein sittenwidriges Verhalten der Beklagten festgestellt, insbesondere in Bezug auf den Einsatz und den Verbau von Abschaltvorrichtungen in Fahrzeugen.
Die Entscheidungen und Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu den streitgegenständlichen Technologien waren bereits bekannt und nicht beanstandet worden.
Die Beklagte hat keinen vorsätzlichen oder fahrlässigen Rechtsbruch begangen, da sie von der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen ausging.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz aus verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten (§§ 826, 823 Abs. 2, 31 BGB u.a.).
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs stützt die Auffassung, dass kein sittenwidriges Verhalten der Beklagten vorliegt.


Klage eines Kaufmanns unter seiner Firma zulässig?
Im heutigen Rechtsgespräch befassen wir uns mit einer spannenden Frage aus dem Handelsrecht: Kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden? Diese einfache Frage birgt einige Tücken und ist mitnichten trivial.

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